Geldwäsche-Gesetz


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Hatz & Team Immobilien GmbH

Das Geldwäschegesetz (GWG) dient der Verhinderung von Geldwäsche sowie der Terrorismusfinanzierung. Es regelt sehr genau, welche Pflichten bestimmte Berufsgruppen - darunter auch Immobilienmakler - bei der Vermittlung, dem Verkauf oder dem Erwerb von Immobilien erfüllen müssen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 GWG ist Hatz & Team Immobilien zu besonderer Sorgfalt, Transparenz und Dokumentation verpflichtet. Diese gesetzlichen Vorgaben wirken sich auch auf unsere Zusammenarbeit mit Ihnen aus. Gerne erläutern wir Ihnen nachfolgend, was das konkret bedeutet.

Das Geldwäschegesetz (GWG)

Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns, unsere Vertragspartner zu identifizieren, sobald eine ernsthafte Kauf- oder Mietabsicht besteht. Liegt eine solche Absicht vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments (z. B. Personalausweis oder Reisepass) festzustellen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- eine Reservierungsgebühr entrichtet wurde
- ein Kaufvertragsentwurf übergeben wurde
- ein Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung abgeschlossen wurde

Handeln Sie im Auftrag Dritter, müssen auch diese Personen identifiziert werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet zu prüfen, ob Sie oder beteiligte Personen zu den sogenannten politisch exponierten Personen (PEP) oder deren nahestehenden Personen gehören.
Zu politisch exponierten Personen zählen unter anderem:
- Staats- und Regierungschefs
- Minister
- hohe Richter oder Mitglieder oberster Gerichte
- Spitzenfunktionäre politischer Parteien
- Botschafter

Als nahestehend gelten beispielsweise Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder.

Zusätzlich überwachen wir die Geschäftsbeziehung fortlaufend und sind verpflichtet, verdächtige Sachverhalte an die zuständige Behörde (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Gemäß § 11 Abs. 6 und 7 GWG sind auch Sie als Kunde verpflichtet, uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Welche Daten müssen wir erfassen?

Das Geldwäschegesetz regelt in § 11 Abs. 4 eindeutig, welche Daten im Rahmen der Identifikation erhoben werden müssen.
Gemäß § 8 Abs. 4 GWG sind wir verpflichtet, diese Daten für mindestens fünf Jahre aufzubewahren und spätestens nach zehn Jahren zu löschen.

Bei natürlichen Personen:
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsort und Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • aktuelle Wohnanschrift
Bei juristischen Personen:
  • Firma, Name oder Bezeichnung
  • Rechtsform
  • Registernummer (sofern vorhanden)
  • Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung
  • Namen der vertretungsberechtigten Personen

Geldwäschegesetz & Immobilien – unsere Verantwortung

Das Geldwäschegesetz schützt den Wirtschaftskreislauf und dient der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Als professioneller Immobilienmakler nehmen wir diese Verantwortung sehr ernst.

Hatz & Team Immobilien stellt sicher, dass alle Transaktionen rechtssicher, transparent und gesetzeskonform abgewickelt werden. Dabei legen wir größten Wert auf Datenschutz: Wir erfassen ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Daten und halten uns strikt an die geltenden Datenschutzrichtlinien.

So schützen wir sowohl unsere Kunden als auch uns selbst vor rechtlichen Risiken und möglichen Sanktionen.
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Häufige Fragen zum Geldwäschegesetz

  • Was ist das Geldwäschegesetz (GWG)?
Das GWG ist ein Gesetz zur Verhinderung illegaler Geldströme und der Terrorismusfinanzierung. Es verpflichtet unter anderem Immobilien- und Mietmakler zur Identifikation ihrer Kunden, zu Sorgfaltspflichten und zur Datenspeicherung. Verstöße werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Das Gesetz wird regelmäßig angepasst, zuletzt wurden auch Mietmakler ausdrücklich einbezogen.

  • Welche Sorgfaltspflichten haben Immobilienmakler?
Wir müssen die Identität unserer Kunden prüfen, Geschäftsbeziehungen überwachen und bei Verdachtsfällen Meldung erstatten.
Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und fristgerecht gelöscht.

  • Wie betrifft das GWG Käufer und Verkäufer von Immobilien?
Als Käufer oder Verkäufer sind Sie verpflichtet, bei Vorliegen einer ernsthaften Kauf- oder Mietabsicht die erforderlichen Identifikationsunterlagen bereitzustellen. Ohne diese Unterlagen dürfen wir gesetzlich keine weiteren Schritte einleiten.


  • Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Gesetzestext
unter www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/

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Hatz & Team Immobilien berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.
Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie!
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